Der Radsport-Weltverband UCI hat Femke Van den Driessche für sechs Jahre gesperrt. Die Sperre gilt rückwirkend vom 11. Oktober 2015. Das teilte die UCI am Dienstag mit. Dazu muss die 19-jährige Belgierin 20.000 Schweizer Franken und die Prozesskosten zahlen.
Bei den Radcross-Weltmeisterschaften in Zolder war Van den Driessches Rad mit einem Hilfsmotor beschlagnahmt worden. Die Belgierin stritt ab, dass es ihr Rad sei. Doch für die Disziplinarkommission der UCI ist der Fall klar. Das Fahrrad mit Motor war in der Box der Belgierin gefunden worden. Durch die rückwirkende Sperre verliert Van den Driessche ihren U23-Europameister-Titel und den Titel als belgische Meisterin.
UCI Präsident Brian Cookson sagte: „Dieser Fall ist ein großer Sieg für die UCI und alle jene Fans, Fahrer und Teams, die sicher sein wollen, dass wir diese Form von Betrug von unserem Sport fernhalten. “
Die UCI testet bei den aktuellen Rennen vermehrt auf Hilfsmotoren. Dabei wird eine Magnetresonanz-Untersuchung per Tablet eingesetzt. Laut UCI ist diese Methode „äußerst effizient“. Bei der Flandern-Rundfahrt seien 216 und bei Paris-Roubaix 232 Tests durchgeführt worden, heißt es in der Mitteilung.