Das Antidoping-Tribunal der UCI hat Ralf Matzka für schuldig befunden. Matzka wurde wegen des Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln (Anwesenheit eines Tamoxifen-Metaboliten) eine zweijährige Sperre auferlegt. Das teilte der Weltradsportverband am Montag mit.

Der frühere Bora-Radprofi war im Frühjahr 2016 positiv getestet worden. Bei ihm wurde am 3. März 2016 die Substanz Tamoxifen nachgewiesen. Dabei handelt es sich um einen Hormon- und Stoffwechselmodulator. Matzka wurde damals nicht suspendiert. Das Team hatte eine Wasserverunreinigung als mögliche Ursache für den positiven Test angenommen. Matzka habe Studien vorgelegt, die diese These unterstützen. Matzka hatte nach dem positiven Test kein Rennen mehr bestritten und 2016 seine Karriere beendet.

Die UCI hatte nach dem positiven Test ein Verfahren eingeleitet und Klage erhoben. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt sei mangels Tatverdacht im September 2016 eingestellt worden. Erst im Herbst 2017 wurde der Fall vor dem Antidoping-Tribunal der UCI verhandelt. Nun wurde die Entscheidung des Antidoping-Tribunal bekannt.

Neben dem Fall des deutschen Ex-Profis wurde auch im Fall von Kleber Da Silva Ramos entschieden. Beide Fälle wurden getrennt vor dem Anti-Doping-Tribunal der UCI verhandelt. Das Anti-Doping-Tribunal hat Kleber Da Silva Ramos eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln (Anwesenheit von CERA) für schuldig befunden und dem Fahrer eine vierjährige Sperre auferlegt.