Transfers zur neuen Saison dürfen seit dem 1. August offiziell bekanntgeben werden – hier eine Übersicht über die bisher veröffentlichten Transfers. Hintergrund für das konkrete Datum ist eine Regel der UCI, die aber (bald) Geschichte ist – das kündigte der Weltverband an und formulierte es bereits im Reglement. Streng genommen dürfen nach der alten (noch angewendeten) Regel die Transfers nicht nur erst ab 1. August bekanntgegeben werden, sondern entsprechend der Regelung auch erst dann getätigt werden – sprich tatsächlich Verträge unterzeichnet werden.
Die Hintergründe zur „1. August-Regelung“ sind vielfältig, und radsport-typisch komplex. Zum einen stecken Vermeidung sportlicher Effekte dahinter – beispielsweise die Nicht-Nominierung eines wechselnden Fahrers für das Saisonhighlight Tour de France, oder renntaktische Einflussnahme des künftigen Arbeitgebers im Rennen. Aber das Ganze hat im fragilen ökonomischen System Radsport auch weitreichendere Dimensionen. So wurden in der Vergangenheit oft Sponsorenverträge während der Tour de France geschlossen – da spielt der Wechsel eines Top-Stars natürlich eine Rolle. Die Regelung verschaffte den Teams so auch ein wenig „Ruhe“ im Arbeiten – zumindest bis August. Zudem wurde das Punktesystem der UCI für die Rankings vor einigen Jahren reformiert, zuvor hatte die Transferregelung auch diesbezüglich eine noch größere Bedeutung – darauf soll an dieser Stelle aber nicht weiter eingegangen werden. Hinter der Regelung mit Stichtag 1. August steckten also durchaus nachvollziehbare Überlegungen.
Künftig werden andere Regeln gelten, das Transfersystem nun enger an die „Anmeldungen“ der Fahrer beim Weltverband geknüpft. Es gibt zwei Anmeldezeiträume für Fahrer bei der UCI für die Teams – 1. bis 15. August (mit sofortiger Wirkung während der Saison und 15. Oktober bis 31. Dezember für die Wechsel zur neuen Saison. Nur in diesen beiden Zeiträumen darf ein „UCI WorldTeam oder Lizenzbewerber Fahrer rekrutieren„. So heißt es nun in den Regeln.
Im Reglement heißt es zudem weiter: „Im Sinne dieses Artikels ist unter „Rekrutieren“ der Abschluss eines Vertrags mit einem Fahrer zu verstehen, der für das Team des UCI WorldTeams oder Lizenzbewerbers fährt“. Die Neuerung ist: Verhandeln darf man vorher – das war bislang nicht gestattet, allerdings gängige Praxis. Auch dies hat wieder mehrere Dimensionen – denn, will ein Team einen Top-Star samt Ausrüster mit Hilfe der Sponsoren verpflichten – wie beispielsweise der Transfer von Weltstar Peter Sagan zum damals kleinen Bora-Team – können nicht erst ab August die Verhandlungen beginnen. Bisher durften die Teams nicht über die mögliche Verhandlungen sprechen, bzw. mussten diese geheimhalten. Ein Graubereich auch für die Agenten, die bereits im Frühjahr Wechsel anbahnen.
Künftig heißt es gemäß Reglement also: Die Teams können jederzeit mit Fahrern verhandeln, auch ihr Interesse an Fahrern öffentlich machen – einen Vertrag abschließen allerdings erst im „Anmeldezeitraum“. Für Wechsel nach Ablauf des Vertrags bedeutet dies, dass sie künftig später im Jahr – also erst ab 15. Oktober stattfinden und veröffentlicht werden. Schwer vorstellbar, dass die Idee der Reform eine Regelung ist, die wohl nie zur Praxis wird. Denn dass Transfers von Fahrern und Teams auf diese Art erst viel später abgeschlossen werden, ist nicht zu erwarten.
Nimmt man die Saison 2024 als Maßstab, wurden viele der Wechsel zur neuen Saison 2025 bereits sehr früh in dieser Saison fixiert. Man arbeitet dabei bislang oft mit Absichtserklärungen, so genannten „Letter of Intent“, um den Deal abzusichern. Auch sickerten immer wieder Transfers durch, weit vor dem 1. August.
Wie wird sich die neue Regel auswirken und wie beeinflusst sie das Transfergeschehen? „Vermutlich ändert sich für uns nichts„, sagte ein Agent gegenüber CyclingMagazine. Für sie bedeutet es, dass sie nun Verhandlungen reglementskonform führen, wenn sie vor den Transferzeiträumen mit den Teams verhandeln. Lediglich die Unterschrift der Verträge würde nun nach hinten geschoben – also bis in den Oktober. Logischerweise würden sich sowohl Teams, als auch Fahrer (wie bisher) vorher absichern wollen, um nicht im Oktober plötzlich ohne Vertrag dazustehen.
In diesem Text ist sehr viel im Konjunktiv formuliert, was an der zu erwartenden Anpassung der Regelungen liegt. Denn Hintergrund der neuen Transferbestimmungen war offenbar die unsägliche Uijtdebroeks Transfer-Story. Im neuen Reglement finden sich vor allem Regelungen, die einen vorzeitigen Wechsel eines Fahrer betreffen. Dass man nun auch für solche Fälle klare Regelungen schaffen wollte, ist begrüßenswert. Dass nun allerdings damit auch grundsätzlich Transferbestimmungen geschaffen wurden, bei denen auch Agenten und Manager Bedenken für die Umsetzung der Regelungen haben, lässt eine weitere Anpassung erwarten. Denn dürfen offiziell wirklich erst im Transferzeitraum Verträge unterzeichnet werden, müssen aber in dieser Zeit bereits die Anmeldungen der Teams bei der UCI stattfinden, droht wohl bürokratisches Chaos – so Bedenken einiger Agenten. Es wird mit einer zügigen Anpassung spätestens bis zur nächsten Transferperiode gerechnet – also neue Regelungen für Wechsel im Sommer 2025, oder zur Saison 2026.
Möglicherweise wird sehr bald Klarheit herrschen, denn zum Jahresende werden stets auch die UCI-Seminare abgehalten. Beispielsweise tagt am Rande der WM auch die Kalenderkommission für die neue Saison und legt die endgültigen Termine fest, zwischen Oktober und Dezember erfolgt meist ein Update der Regelungen, die zur neuen Saison in Kraft treten.
Bezüglich Transfers und Regelungen ist zu erwarten, dass die „neue“ Regelung erneut angepasst wird. Der moderne Radsport verändert sich in vielen Bereichen – in Sachen UCI-Regelungen heißt es zumindest aktuell für Transfers: Von Reform zu Reform.